An der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät ist zum 01.10.2017 vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen die W2-Professur für „Wahrscheinlichkeitstheorie“ zu besetzen.
Gesucht wird eine Forscherpersönlichkeit, die national und international auf mindestens einem aktuellen Gebiet der Wahrscheinlichkeitstheorie hervorragend ausgewiesen ist. Bereitschaft zur Einwerbung von Drittmitteln und zur interdisziplinären Zusammenarbeit (z. B. mit den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften oder den Natur- und Ingenieurswissenschaften) wird erwartet. Eine Beteiligung an der Interdisziplinären Fakultät (INF) ist wünschenswert. Die Professur ist dem Institut für Mathematik zugeordnet.
In der Lehre sind sowohl Veranstaltungen für Studierende der Mathematik (Bachelor, Master, Lehramt) und der Wirtschaftsmathematik (Master) als auch mathematische Exportveranstaltungen für Studierende anderer Fachrichtungen zu übernehmen.
Bewerbungsfrist bis 31.10.2015
Auskünfte erteilt:
Herr Prof. Dr. Alexander Meister, Vorsitzender der Berufungskommission, Telefon: 0381/498-6620, E-Mail: alexander.meister@uni-rostock.de
Die Einstellungsvoraussetzungen bestimmen sich gemäß § 58 Abs. 1 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V): abgeschlossenes Hochschulstudium, Promotion, Erfahrung in der Lehre, Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen, die in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht worden sind.
Die Professur wird gemäß § 61 LHG M-V im Beamtenverhältnis auf Lebens­zeit, ggf. auch im Beamtenverhältnis auf Zeit für 5 Jahre besetzt. Es besteht die Möglichkeit, die Professur im Angestelltenverhältnis zu besetzen.
Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sowie in der Wissenschaftsorganisation und akademischen Selbstverwaltung finden Berücksichtigung. Zu diesem Zweck sind die Ergebnisse in der Lehre, die Vorstellungen zur künftigen Lehre inkl. zur didaktischen Gestaltung von Lehrveranstaltungen darzulegen und die Erfahrungen im wissenschaftlichen Management zu beschreiben. Aktives Engagement und Erfahrung bei der Einwerbung von Drittmitteln werden erwartet.
Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien.
Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 4 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs, Schriftenverzeichnis, Aufstellung der bisherigen Lehrtätigkeit, eventuell hochschuldidaktischer Zusatzqualifikationen und der bisherigen Drittmitteleinwerbung sowie Beschreibung künftiger Forschungsabsichten) sind bis 31.10.2015 zu richten an die
Universität Rostock
Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
Wismarsche Straße 8
18057 Rostock
Bewerbungskosten können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden.